Kontakt
Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Aufenthaltstitel
Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate oder mit einem Aufenthaltstitel "ICT" eines anderen Mitgliedstaates aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel.
Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz benötigen keinen Aufenthaltstitel. Sie müssen jedoch innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung beantragen.
Aufenthaltstitel werden immer für einen bestimmten Zweck erteilt. Sie werden in Kartenform (Scheckkartenformat) ausgestellt.
Ausführliche Informationen zum Thema "Aufenthaltstitel für Österreich" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion