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Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Arbeitnehmerveranlagung
Wie funktioniert der sogenannte Steuerausgleich (Arbeitnehmerinnenveranlagung)?
- Allgemeines zur Arbeitnehmerveranlagung
- Antragslose Arbeitnehmerveranlagung ("automatischer Steuerausgleich")
- Steuerliche Homeoffice-Regelungen
- Besteuerung nach Doppelbesteuerungsabkommen bei Arbeitnehmern
- Einkommensteuerrechtliche Regelungen für Grenzgänger nach Österreich
Letzte Aktualisierung: 28. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion