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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Rechtsmittel
Unter Rechtsmittel versteht man eine formalisierte Anfechtung einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung. Jedes Rechtsmittel ist an eine bestimmte Frist gebunden.
Beispiel
- Das Rechtsmittel gegen eine Strafverfügung ist der Einspruch.
- Das Rechtsmittel gegen ein Urteil in erster Instanz ist die Berufung.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Rechtsmittel und Rechtsmittelklagen" und "Rechtsmittel" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 4. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion