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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Partnerschaftsurkunde
Die Partnerschaftsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, welche die eingetragene Partnerschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren bestätigt (vergleichbar der Heiratsurkunde zwischen Ehepartnerinnen/Ehepartnern). Sie gehört neben der Geburtsurkunde, der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.
Die Partnerschaftsurkunde enthält
- die Namen der eingetragenen Partnerinnen/der eingetragenen Partner,
- ihr Geschlecht,
- den Tag und Ort ihrer Geburt,
- den Tag und den Ort der Begründung der eingetragenen Partnerschaft,
- die Auflösung oder Nichtigerklärung der eingetragenen Partnerschaft,
- das Datum der Ausstellung und
- die Namen der Beamtin/des Beamten.
Hinweis
Etwaige akademische Grade und Berufsbezeichnungen bzw. Standesbezeichnungen werden dem Namen beigefügt.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion