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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Maßnahmenbeschwerde
Eine Maßnahmenbeschwerde ist das Rechtsmittel gegen Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Sie muss beim zuständigen Verwaltungsgericht eingebracht werden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Beschwerde bei den Verwaltungsgerichten" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 18. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion