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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Pflichtteilsrecht
- Allgemeines zum Pflichtteilsrecht
- Ausschluss von der Pflichtteilsberechtigung
- Rechte der Ehepartner im Todesfall
- Rechte der Kinder im Todesfall
Aktuelle Informationen über Pflichtteilsrecht, pflichtteilsberechtigte Personen, Höhe des Pflichtteils, Hinterbliebenenpension etc.
Letzte Aktualisierung: 28. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion