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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Namensänderung
- Namensänderung: Arbeit
- Namensänderung: Behörden und Ämter
- Namensänderung: Dokumente
- Namensänderung: Versicherung
Krankenversicherungsträger- Unfallversicherung
- Pensionsversicherungsträger
- Sozialversicherung
- Sonstige Versicherungen
- Namensänderung: Geldinstitute
- Namensänderung: ORF-Beitrag (ehemalige GIS)
- Namensänderung: Kindergarten/Schule/Universität
- Namensänderung: Wehrdienst und Zivildienst
- Namensänderung: Verein
- Namensänderung: Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Personenstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft werden direkt von den Standesämtern oder Staatsbürgerschafts-Evidenzstellen in das Zentrale Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig.
Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion