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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
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Ich werde von der Auslosung als Laienrichter verständigt
- Allgemeines zu Laienrichtern
- Möglichkeit auf Befreiung vom "Laienrichteramt"
- Wer darf das Amt des Laienrichters nicht ausüben?
Aktuelle Informationen über Auslosung als Laienrichter, Befreiung vom Laienrichteramt etc.
Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion