Kontakt
Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Obsorge
- Obsorge beider Eltern
- Alleinige Obsorge eines Elternteils
- Kontaktrecht ("Besuchsrecht")
- Mitwirkung und Pflichten eines Stiefelternteils
- Familiengerichtshilfe
Aktuelle Informationen über Obsorge, alleinige Obsorge eines Elternteils, Mitwirkung und Pflichten eines Stiefelternteils etc.
Letzte Aktualisierung: 11. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion