Kontakt
Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Anspruch
Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.
Beispiel
Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.
Letzte Aktualisierung: 19. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion