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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Waffenpass
Der Waffenpass ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen) berechtigt.
Der Waffenpass ist von der Waffenbesitzkarte zu unterscheiden, dessen Inhaberin/dessen Inhaber Schusswaffen der Kategorie B ausschließlich erwerben und besitzen, nicht aber führen darf.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Beantragung eines Waffenpasses" und "Waffenrecht" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion