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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Lohnsteuer
Die Einkünfte von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern unterliegen der Lohnsteuer. Die Lohnsteuer ist eine spezielle Form der Einkommensteuer. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber behält sie für jede Arbeitnehmerin/jeden Arbeitnehmer ein und bezahlt sie direkt an das Finanzamt.
Informationen zum Thema "Arbeitnehmerveranlagung" finden sich auf oesterreich.gv.at. Ausführliche Informationen zu den Themen "Einkommensteuer (→ USP)" und "Tarifstufen/Berechnungsformeln (→ USP)" finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion