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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Staatsbürgerschaftsnachweis
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Diese kann durch Abstammung oder Verleihung erworben werden.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Staatsbürgerschaftsnachweis" und "Staatsbürgerschaft" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion