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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich
- Allgemeines zum Aufenthalt in Österreich
- Antragstellung und Geltung von Aufenthaltstiteln
- Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln
- Aufenthaltstitel
- Nachweis von Deutschkenntnissen ("Deutsch vor Zuwanderung")
- Integrationsvereinbarung
- Haftungserklärung
- Checkliste Arbeiten und Wohnen
Aktuelle Informationen zu Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich, Voraussetzungen, Aufenthaltstitel, Nachweis von Deutschkenntnissen etc.
Letzte Aktualisierung: 11. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion