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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung
Für bestimmte pflegende Angehörige, die eine Versicherte/einen Versicherten mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft in häuslicher Umgebung pflegen, besteht in der Krankenversicherung eine beitragsfreie Mitversicherung.
Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz