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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Einsichtnahme bei Notaren
Jede Notarin/jeder Notar kann in seiner oder ihrer Eigenschaft als Gerichtskommissärin/Gerichtskommissär Einsicht in das Grundbuch gewähren, Grundbuchsauszüge herstellen und auch beglaubigen. Dafür haben Notarinnen/Notare Anspruch auf jene Gebühren, die auch vom Gericht für Grundbuchsauszüge verlangt werden.
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Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz