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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Anrechnung der Pflegezeiten auf die Pension
Sämtliche Zeiten, in denen eine Selbstversicherung zur Pflege eines behinderten Kindes oder eine Selbstversicherung bzw.Weiterversicherung in der Pensionsversicherung bestand, werden als Beitragszeiten für die Pension berücksichtigt.
Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz