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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
ÖBB-Ermäßigung
Mit einem österreichischen Behindertenpass oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis erhalten Menschen mit Behinderung 50 Prozent Ermäßigung auf ÖBB Standard-Einzeltickets.
Um das Angebot nutzen zu können, wird ein österreichischer Behindertenpass oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis mit folgenden Angaben benötigt:
- Angabe des Behinderungsgrads von mindestens 70 Prozent oder
- Eintrag "Der/die InhaberIn des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen."
Eine Begleitperson bzw. ein Assistenzhund können bei entsprechendem Vermerk im Behindertenpass gratis mitreisen.
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Letzte Aktualisierung: 14. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion