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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Was bedeutet die gesetzliche Meldepflicht?
- Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes"
- Ummeldung – bisheriger Hauptwohnsitz soll zum "Nebenwohnsitz" werden oder umgekehrt
- Abmeldung eines bestehenden Hauptwohnsitzes oder "Nebenwohnsitzes"
- Meldebestätigung
- Hauptwohnsitz/weiterer Wohnsitz ("Nebenwohnsitz")
Formulare zu diesem Thema
Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion