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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Namensänderung nach der Scheidung
- Namensänderung: Arbeit
- Namensänderung: Behörden und Ämter
- Namensänderung: Dokumente
- Namensänderung: Versicherung
- Namensänderung: Geldinstitute
- Namensänderung: ORF-Beitrag (ehemalige GIS)
- Namensänderung: Kindergarten/Schule/Universität
- Namensänderung: Wehrdienst und Zivildienstserviceagentur
- Namensänderung: Verein
- Namensänderung: Waffenbesitzkarte/Waffenpass
- Namensänderung: Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
Aktuelle Informationen über Namensänderung nach der Scheidung Finanzamt, Sozialversicherung, Reisepass etc.
Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Personenstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft werden direkt von den Standesämtern oder Staatsbürgerschafts-Evidenzstellen in das Zentrale Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig.
Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion