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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Meldung des Todesfalls: Firmenbuch
Änderungen im Firmenbuch eingetragener Tatsachen müssen sofort beim Firmenbuchgericht angemeldet werden. Die Meldung des Todes einer im Firmenbuch eingetragenen natürlichen Person kann dem Firmenbuchgericht auch mittels Online-Formular "Firmenbuch – Allgemeine Eingabe (→ BMJ)" bekanntgegeben werden. Weitere Informationen zum Firmenbuch (→ USP) finden sich auf USP.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 17. April 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion