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Amtsstunden
Dienstag - Freitag: 8 - 12 Uhr
zusätzlich am Nachmittag:
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 14 - 17 Uhr
Sprechstunden Bürgermeister
Dienstag: 15 - 18 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger
Zur finanziellen Unterstützung von Krankenversicherten in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage wurde von den Krankenversicherungsträgern ein Unterstützungsfonds eingerichtet. Zuschüsse aus diesem Fonds werden beispielsweise in Fällen mit besonders hohen Aufwendungen für medizinische Behandlungen gewährt.
Auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds der Krankenversicherungsträger besteht kein Rechtsanspruch. Der Unterstützungsfonds entscheidet aufgrund der individuellen Notsituation und abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Person.
Rechtsgrundlagen
- § 84Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
- § 28Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG)
- § 11Selbständigen- Sozialversicherungsgesetz (SVSG)
Für den Inhalt verantwortlich: Dachverband der Sozialversicherungsträger