Informationen
Gemeinderatswahl
Stichtag: 06. Jänner 2025
Wahltag: 23. März 2025
Wahlberechtigt sind Personen, die am Stichtag (6. Jänner 2025) die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben (am Stichtag, 24 Uhr) und spätestens am Wahltag (23. März 2025) das 16. Lebensjahr vollenden.