Information für Betroffene

Entschädigung aus dem Katastrophenfonds (Privatschadensausweis)

Der Bund und das Land Steiermark gewähren im Verhältnis 60:40 eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz oder, Hagel entstanden sind.

Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, denen ein Schaden im Vermögen entstanden ist. 


Fristen
  • Gebäudeschäden sind binnen 2 Monaten ab Schadeneintrittsdatum zu melden
     
  • Ernte-, Flur- oder Viehschäden, Schäden durch Erdrutsch sowie  Schäden an privaten Straßen, Wegen oder Brücken sind binnen 6 Monaten ab Schadeneintrittsdatum zu melden.
     
  • Waldschäden bzw. Waldbodenverluste oder Schäden an privaten Forststraßen und -brücken sind binnen 6 Monaten ab Schadeneintrittsdatum vor der Sanierung zu melden.

Den Schaden am Gemeindeamt melden oder online über das E-Governmentportal des Landes: https://bit.ly/3YpAY0b


Detaillierte Informationen zum Privatschadensausweis finden sie hier.


Aktuelle Information erfährt ihr hier: https://shorturl.at/kTRGB


Zivilschutzalarm in Deutschfeistritz: Infos hier

 


Steirer helfen Steirern

es gibt auch für Betriebe ein Antragsformular.


WKO und SVS starten Hilfsaktion für von Überschwemmungen betroffene Betriebe

Bis zu 20.000 Euro Soforthilfe gewähren Wirtschaftskammer und SVS in einer gemeinsamen Hilfsaktion jenen Unternehmern, die durch die Unwetter der letzten Tage schweren Schaden genommen haben.

Nähere Informationen hier.


Spende lukrieren über: gofundme