Information für Betroffene

Entschädigung aus dem Katastrophenfonds (Privatschadensausweis)

Der Bund und das Land Steiermark gewähren im Verhältnis 60:40 eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergsturz oder, Hagel entstanden sind.

Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, denen ein Schaden im Vermögen entstanden ist. 


Fristen
  • Gebäudeschäden sind binnen 2 Monaten ab Schadeneintrittsdatum zu melden
     
  • Ernte-, Flur- oder Viehschäden, Schäden durch Erdrutsch sowie  Schäden an privaten Straßen, Wegen oder Brücken sind binnen 6 Monaten ab Schadeneintrittsdatum zu melden.
     
  • Waldschäden bzw. Waldbodenverluste oder Schäden an privaten Forststraßen und -brücken sind binnen 6 Monaten ab Schadeneintrittsdatum vor der Sanierung zu melden.

Den Schaden am Gemeindeamt melden oder online über das E-Governmentportal des Landes: https://bit.ly/3YpAY0b


Detaillierte Informationen zum Privatschadensausweis finden sie hier.


Aktuelle Information erfährt ihr hier: https://shorturl.at/kTRGB


Zivilschutzalarm in Deutschfeistritz: Infos hier

 


Steirer helfen Steirern

Was sind die Voraussetzungen für eine Unterstützung im Rahmen der Hochwasser-Hilfe?

  • Unmittelbarer Schaden durch Naturereignis Hochwasser (z. B. Schäden an der Bausubstanz, Fußböden, Möbel/Inventar, E-Geräte, Heizungsanlagen, Heizmaterial, Trinkwasserversorgung/Kontamination Hausbrunnen u. a.)
  • Wohnsitz in der Steiermark

Welche Unterlagen/Nachweise sind zu erbringen?

  • Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen
  • Ausweiskopie des Antragstellers
  • Kopie/Foto der Bankkarte (Vorder- und Rückseite) inkl. Bankdaten und Namen
  • Nachweis über den Schaden in Form von Privatschadensnachweis, Meldung bei der Bezirkshauptmannschaft/Feuerwehr/Versicherung o. a.).

Antragsformular Hochwasserhilfe hier


Soforthilfe Caritas

Wieder sind in den letzten Tage Unwetter über die Regionen hinweggezogen und haben teils massive Überflutungen hervorgerufen. Für den Fall, dass Privathaushalte davon betroffen sind, gibt es – unter bestimmten Kriterien – eine einkommensunabhängige Soforthilfe von Euro 1000,-- pro Haushalt von der Caritas.

Die Kriterien sind:

  • die Wohnung ist nicht mehr bewohnbar   oder
  • alltagswichtige Dokumente sind zu Schaden gekommen (z.B. Bankomatkarte oder Führerschein wurde beschädigt)   oder
  • die Versorgung mit Lebensmitteln ist nicht sichergestellt   oder
  • die Versorgung mit Kleidung ist nicht sichergestellt   oder
  • alltagswichtige E-Geräte funktionieren nicht mehr (Kühlschrank, E-Herd, …)

Kontakt:
Sabine Spari, MSc
0676/ 88 015 85 62
Sabine.Spari@caritas-steiermark.at


 

HILFE IM EIGENEN LAND – Katastrophenhilfe Österreich hilft österreichischen Staatsbürgern, wenn mit einer einmaligen Hilfe eine nachhaltige Wirkung erzielt werden kann,

wie z.B. bei

  • Behinderung (Zuschüsse zu Hilfsmitteln wie Rollstühlen, augengesteuerten Spezial­computern bei Sehbehinderung, behindertengerechtem Umbau zuhause etc. und dringend benötigte Therapien)
  • Schäden durch Brand oder Wasser im Wohnbereich (als Soforthilfe bei fehlender Versicherung und nach Unwetterkatastrophen)
  • plötzlichem Tod des Familienerhalters (als Soforthilfe unmittelbar nach Tod z.B. Konto gesperrt)

HILFE IM EIGENEN LAND übernimmt KEINE KOSTEN wie z. B. für Miete, Strom, Gas, Heizung, Kautionen, Kreditrückzahlungen, Kontoüberziehungen, Kosten für Juristen,, Begräbnisse, Zähne oder Zahnspangen und Brillen, Führerschein, Schuldentilgung, Operationskosten im Inland sowie Therapien und Operationen im Ausland.

 

 


 

 


Entsorgung

An folgenden Standorten stehen Container der Fa. Zuser & Saubermacher zur kostenlosen Entsorgung von Sperrml und Abfällen, die durch die Überschwemmung entstanden sind:

 

  • Am Quellengrund
  • im Freizeitzentrum
  • Peter-Tunner-Platz
  • gegenüber Marktmühle
  • Streicherstraße
  • Parkplatz Sensenwerk

 

 


Hilfe für Deutschfeistritz

Betroffene, die Unterstützung bei Aufräumarbeiten benötigen, können sich an folgende Adresse wenden:
hilfe@deutschfeistritz.gv.at

 

Gleichzeitig bitten wir Freiwillige, die ihre Unterstützung anbieten wollen, dies ebenfalls über diese Adresse bekannt zu geben.

 

Wir versuchen die jeweiligen Kontakte zu koordinieren und weiterzugeben.


Dienstverhinderung bei Hochwasser und Naturkatastrophen

Hochwasser und andere Naturkatastrophen stellen die Arbeitnehmer:innen vor arbeitsrechtliche Fragen.

 

Kann mich mein Arbeitgeber entlassen, wenn ich aufgrund von Naturkatastrophen nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann?

 

Nähere Informationen hier.