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Samstag, 01.07.2023

“JOSH.“ – DAS SCHULSCHLUSSTURNIER

Freitag, 07.07.2023

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Übertritt in staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften

Im Folgenden werden die Voraussetzungen für die Aufnahme von Erwachsenen in einzelne staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften (alphabetisch geordnet) aufgezählt. Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht alle Bekenntnisgemeinschaften enthält. Die angeführten Voraussetzungen beruhen auf Angaben der zentralen Stellen der einzelnen Bekenntnisgemeinschaften, sind jedoch nicht als zwingend anzusehen.

Bahá'í – Religionsgemeinschaft Österreich (Bahai)

Der Beitritt zur Bahá'í – Religionsgemeinschaft Österreich (Bahai) erfolgt durch das Ausfüllen einer Erklärungskarte. Die Beitretende/der Beitretende erklärt, dass sie/er mit den Geboten der Religion einverstanden ist und an den Gründer der Religion und seine Gesetze glaubt. Gleichzeitig werden auch die persönlichen Daten aufgenommen. Die Führung aller Mitgliederdaten erfolgt durch das zentrale Sekretariat in Wien.

Der Wiedereintritt in die Bahá'í – Religionsgemeinschaft Österreich erfolgt auf dieselbe Art und Weise.

Die Christengemeinschaft – Bewegung für religiöse Erneuerung in Österreich (Christengemeinschaft)

Entscheidend für die Mitgliedschaft bei der Christengemeinschaft ist die bewusste freie Entscheidung der Gläubigen/des Gläubigen, der Bekenntnisgemeinschaft beizutreten. Wer sich zu einer Aufnahme in die Bekenntnisgemeinschaft entscheidet, führt Aufnahmegespräche mit einer Priesterin/einem Priester.

Die Christengemeinschaft kennt keine Erwachsenentaufe, getauft werden nur Säuglinge bzw. Kinder. Allerdings muss dann im Erwachsenenalter über eine bewusste Mitgliedschaft bei der Christengemeinschaft entschieden werden. Auch ohne (Kinder-)Taufe können Personen am sakramentalen Leben der Christengemeinschaft teilnehmen.

Je nach Gewohnheit der einzelnen Gemeinden wird ein Kirchenbuch mit den persönlichen Daten der Gläubigen/des Gläubigen geführt. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge kann von den Gläubigen selbst bestimmt werden.

Hinduistische Religionsgesellschaft in Österreich (HRÖ)

Mitglieder der Hinduistischen Religionsgesellschaft in Österreich sind nicht nur in die Religionsgemeinschaft hinein geborene Hindus, sondern laut Verfassung der HRÖ auch jene, die durch Überzeugung Hindu geworden sind, oder durch Einweihung in einen hinduistischen Glaubensweg aufgenommen wurden.

Eine Aufnahme als Mitglied der HRÖ ist über schriftlichen oder persönlichen Kontakt möglich.

Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich (Kirche der STA)

Die Vorbereitung zur Aufnahme in die Kirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Österreich geschieht im Rahmen einer biblischen Unterweisung. Die eigentliche Voraussetzung für die Aufnahme der Gläubigen/des Gläubigen ist die "Unterweisung", das ist die Zustimmung zu den Glaubensinhalten der Bekenntnisgemeinschaft. Personen, die bereits eine Erwachsenentaufe erhalten haben, werden im Rahmen einer Feier, bei der das Taufbekenntnis ausgesprochen wird, aufgenommen. Alle anderen Gläubigen werden getauft, d.h. auch jene, die bereits als Säuglinge getauft worden sind.

Die jeweilige Kirchengemeinde nimmt die persönlichen Daten der Gläubigen/des Gläubigen auf. Die Mitgliedschaft wird dann auf dem Taufschein vermerkt.

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Letzte Aktualisierung: 17. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion