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Samstag, 01.07.2023

“JOSH.“ – DAS SCHULSCHLUSSTURNIER

Freitag, 07.07.2023

  •    •  Arten von Beschäftigung

Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: BStMG-Novelle u.a.

Es werden die Kostenwahrheit verbessert und Kurzvignetten eingeführt werden.

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. November 2023
  • Inkrafttreten: zum Teil am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, zum Teil am 1. Dezember 2023 und zum Teil am 1. Jänner 2024

Ziele

  • Verbesserung der Kostenwahrheit im Straßenverkehr
  • Erweiterung des Angebots an Kurzzeitvignetten insbesondere für Gelegenheitsnutzerinnen/Gelegenheitsnutzer

Inhalt

  • Anlastung auch der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen des Schwerverkehrs
  • Einführung einer Eintagesvignette im Rahmen des Vignettensystems auf dem Autobahnen- und Schnellstraßennetz

Hauptgesichtspunkte

Mit der Novelle des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 (BStMG) und des ASFINAG-Gesetzes wird im Wesentlichen die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie erfolgen. Zentrale Regelungsinhalte des vorliegenden Entwurfes sind:

  • Änderung der Abgrenzung der fahrleistungsabhängigen Mautpflicht von der zeitabhängigen Mautpflicht
  • Einmaliger Entfall der Valorisierung der Tarife zur Anlastung der Infrastrukturkosten und somit Weitergeltung der im Jahr 2023 geltenden Tarife zur Anlastung dieser Kosten im Jahr 2024
  • Berücksichtigung der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen bei der Festsetzung der fahrleistungsabhängigen Maut im Wege ihrer Anlastung als externe Kosten
  • Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preisstaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen
  • Im Zusammenhang mit der Einführung einer Eintagesvignette und einer fixen Preistaffelung für die unterschiedlichen Vignettentypen die Festlegung der Vignettenpreise für das Jahr 2024
  • Erweiterung der Möglichkeit zur Umregistrierung digitaler Jahresvignetten und digitaler Streckenmautberechtigungen
  • Änderung der Regelungen über Querfinanzierungszuschläge
  • Änderung der von der ASFINAG an die Bundesländer abzuführenden Mittel von 1 Prozent auf 3 Prozent der dort eingehobenen Mautbeträge zur Verbesserung der Umweltsituation in der Umgebung der sogenannten Sondermautstrecken

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 17. November 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie