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FAQ: Anwendung und Nutzung

Tipp

Sie können auf dieser Seite nach bestimmten Wörtern suchen, um die für Ihre Frage passende FAQ rasch und unkompliziert zu finden. Klappen Sie hierzu alle FAQs auf und drücken Sie auf Ihrer Tastatur "Strg" bzw. "Befehlstaste" und "F" und geben den gewünschten Begriff anschließend in den Eingabebereich ein.

 

Die ID Austria kann bereits in über 200 Online-Anwendungen diverser Behörden sowie in vielen Anwendungen der Wirtschaft verwendet werden.

Eine ID Austria für zahlreiche Anwendungen:

  • Elektronische Unterschrift:
    Unterschreiben Sie digitale Dokumente (z.B. für Vertragsabschlüsse) einfach online. Die elektronische Unterschrift ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und europaweit einsetzbar (Ausnahmen siehe Signatur- und Vertrauensdienstegesetz § 4).
  • Ein Login für mehrere Anwendungen:
    Mit Ihrem digitalen Ausweis brauchen Sie nur noch einen Login, um behördliche Online-Services und Anwendungen nutzen zu können. Ihre Identität wird durch das ID Austria Service sichergestellt.
  • Durchführung von digitalen Amtswegen:
    Digitale Amtswege können direkt mit der App „Digitales Amt“ durchgeführt werden und das rund um die Uhr. Unternehmen stehen digitale Amtswege auf usp.gv.at zur Verfügung.
  • Ausweisfunktion:
    Sie können mithilfe der ID Austria auch Ausweise, wie z.B. den Führerschein, am Smartphone vorweisen. Diese Einsatzmöglichkeit besteht vorerst nur in Österreich.

Eine Übersicht über zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Sobald neue Online-Services mit ID Austria bereitstehen, finden Sie diese auf www.oesterreich.gv.at oder in der App „Digitales Amt”.

Nein, die ID Austria ist kein Reisedokument und ersetzt nicht Reisepass oder Personalausweis.

Bei der Nutzung der ID Austria ist zwischen Ausweis-, Login- und Unterschriftfunktion zu unterscheiden:

  • Unterschrift: Betreffend der elektronischen Unterschrift erfüllt die ID Austria alle europäischen Vorgaben. Die qualifizierte Signatur, die mit der ID Austria durchgeführt werden kann, ist der eigenhändigen Unterschrift EU-weit gleichgestellt (Ausnahmen siehe Signatur- und Vertrauensdienstegesetz § 4). Das bedeutet, dass damit überall in Europa elektronisch unterschrieben werden kann.
  • Die Login-Funktionalität – und somit der elektronische Nachweis der Identität – kann für österreichische Onlineverfahren verwendet werden. Andere EU-Länder sind verpflichtet, die ID Austria gleichwertig mit ihren eigenen eIDs in der höchsten Sicherheitsstufe anzuerkennen. Österreichische Webanwendungen können natürlich auch im Ausland aufgerufen und mit ID Austria genutzt werden.
  • Basierend auf der ID Austria kann der Digitale Führerschein am Smartphone verwendet werden. Dessen Gültigkeit für Verkehrskontrollen ist vorerst auf Österreich beschränkt. 

Ja, die ID Austria funktioniert auch mit einem Wertkartenhandy (Wertkarten-Smartphone).

Ja, ein Erklärvideo über die ID Austria in Österreichischer Gebärdensprache ist auf der Webseite des ÖGLB zu finden.

Letzte Aktualisierung: 8. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt