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Höhe der Alterspension

Hinweis

Es gibt für alle Versicherten eine einheitliche monatliche Höchstbeitragsgrundlage von 6.450 Euro und eine einheitliche Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro monatlich.

Pensionskonto

Für alle ab 1955 Geborenen gilt für die Berechnung der Pensionshöhe das Pensionskonto:

Im Pensionskonto werden 1,78 Prozent der jährlichen Beitragsgrundlage in das Konto aufgenommen und zur Gesamtgutschrift, die jährlich mit einem Anpassungsfaktor vervielfacht wird, hinzuaddiert.

Bonus

Wird die Alterspension trotz Erfüllen der Wartezeit bzw. Mindestversicherungszeit erst nach Erreichen des Regelpensionsalters in Anspruch genommen, wird die Leistung für die Monate der späteren Inanspruchnahme um 5,1 Prozent pro Jahr erhöht. Die Bonusphase wird maximal für drei Jahre gewährt. Die maximale Bonifikation beträgt daher 15,3 Prozent.

Detaillierte Informationen über die Berechnung der Höhe der Alterspension sowie hilfreiche Tabellen finden sich in der Broschüre, Pensionsberechnungen im Überblick, der Pensionsversicherungsanstalt.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 17. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz