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Rasenmähzeiten in Vorarlberg

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben R

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Vorarlberg wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Raggal 

Empfehlung 

Rasenmähen 

erlaubt:

  • täglich
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 19 Uhr 
Rankweil

keine Vorgaben 

   

Reuthe 

keine Vorgaben 

 

 

Riefensberg 

keine Vorgaben 

 

 

Röthis Verordnung Benützung von motorisch bzw. elektrisch betriebenen Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten wie beispielweise Rasenmähern, Rasentrimmern, Motorsensen, Häckslern, Heckenscheren, Laubbläsern und Hochdruckreinigern in den im Plan bezeichneten Flächen im Gemeindegebiet von Röthis

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig