Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Aktuelle Termine

Backhendlgolfturnier

Samstag, 01.07.2023

“JOSH.“ – DAS SCHULSCHLUSSTURNIER

Freitag, 07.07.2023

  •    •  Jobs

Selbstversicherung in der Krankenversicherung

Sofern Sie nicht ohnehin schon pflichtversichert oder als Angehörige/Angehöriger mitversichert sind, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (→ SV) selbst versichern. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Antragstellerin/des Antragstellers. 

Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.

Wenn die freiwillige Versicherung nicht unmittelbar an eine vorangegangene Versicherung anschließt, besteht im Allgemeinen erst nach einem halben Jahr Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung.

Der Antrag auf Selbstversicherung in der Krankenversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu stellen.

Bestimmte pflegende Angehörige können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit beitragsfrei selbst versichern, wenn sie aufgrund der Pflege einer/eines nahen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 keine Erwerbstätigkeit ausüben können, weil sie die zu pflegende Person unter ganz überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen. Voraussetzung ist, dass keine Möglichkeit einer Mitversicherung als Angehörige/Angehöriger gegeben ist. 

Auch für Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen, ist bei sozialer Schutzbedürftigkeit die Selbstversicherung beitragsfrei.

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz