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fit2work – Beratung und Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen am Arbeitsplatz

fit2work bietet Beratung und Unterstützung für Personen und Betriebe, wenn gesundheitliche Probleme den Arbeitsplatz gefährden, und soll neue Chancen eröffnen.

fit2work Personenberatung

Das Präventionsprogramm fit2work berät Personen, die

  • oft oder länger im Krankenstand sind und dadurch Probleme im Job haben,
  • mit einer körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung leben,
  • befürchten, aus gesundheitlichen Gründen ihren Arbeitsplatz zu verlieren oder
  • aus gesundheitlichen Gründen arbeitslos sind.

Ziele der Beratung von fit2work:

  • Verhinderung eines Verlusts des Arbeitsplatzes aus gesundheitlichen Gründen bzw. frühzeitige Maßnahmen, um (drohenden) gesundheitlichen Beeinträchtigungen entgegenzuwirken
  • Ermöglichung der Wiedereingliederung nach einem langen Krankenstand (Wiedereingliederungsteilzeit)

fit2work bietet u.a.

  • das Erfassen der aktuellen Situation (Ist-Analyse),
  • eine arbeitsmedizinische und/oder arbeitspsychologische Abklärung inklusive spezieller individueller Empfehlungen,
  • die Entwicklung (alternativer) beruflicher Perspektiven,
  • Informationen über mögliche Förderungen, Leistungen und Maßnahmen,
  • Hilfe beim Kontakt mit Institutionen und regionalen Partnerinnen/Partnern.

fit2work unterstützt bei der Erstellung eines Maßnahmenplans und bei seiner Umsetzung. Die Beratung von fit2work ist kostenlos und steht allen Personen im erwerbsfähigen Alter zur Verfügung.

Die Basisinformationen und die Erstberatung können auf Wunsch auch anonym erfolgen.

Im Rahmen der Personenberatung kann auch eine kostenfreie klinisch-psychologische Behandlung angeboten werden. Voraussetzung dafür ist, dass sich aus der fit2work-Einzelberatung ein dementsprechender Bedarf ergibt und seitens der Krankenversicherung keine adäquate kostenlose Behandlung zeitgerecht zur Verfügung steht.

Hinweis

Es gibt regionale fit2work-Beratungsstellen flächendeckend in ganz Österreich. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin über die Hotline 0800/500 118 (kostenlos aus ganz Österreich) oder bei der jeweiligen fit2work-Anlaufstelle in Ihrem Bundesland.

fit2work Betriebsberatung: Eingliederungsberatung und BGM-Orientierung

Eingliederungsberatung

Die Eingliederungsberatung bietet Ihrem Unternehmen:

  • Unterstützung beim Aufbau eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements,
  • Information und Beratung zur Gestaltung einer Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einem längeren Krankenstand.

Die Eingliederungsberatung bringt Ihrem Unternehmen viele Vorteile:

  • Sie erhöht die Attraktivität Ihres Unternehmens und sichert Ihren Erfolg.
  • Sie hilft Ihnen, wichtiges Know-how in Ihrem Betrieb zu erhalten und sorgt dafür, Ihre Beschäftigten möglichst bis zum Regelpensionsalter fit zu halten, Ihre Fachkräfte gut an Ihr Unternehmen zu binden und die Motivation Ihrer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zu steigern.
  • Sie bringt Ihnen Ersparnis durch geringere Fehlzeiten und reduzierte Fluktuation. fit2work unterstützt Sie dabei, die Arbeitsfähigkeit Ihrer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter nachhaltig zu erhalten und gesundheitlich beeinträchtigte Fachkräfte wieder erfolgreich in Ihren Betrieb einzugliedern.

BGM-Orientierung

Die BGM-Orientierung bietet Ihrem Unternehmen:

  • Bewusstseinsbildung für innerbetriebliche Gesundheitsmaßnahmen, indem Kenntnisse über die Beratungsleistungen innerhalb des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (ArbeitnehmerInnenschutz, Betriebliche Gesundheitsförderung und Betriebliches Eingliederungsmanagement) vermittelt werden,
  • Objektives und bedarfsgerechtes Routing von Betrieben zu den passenden öffentlichen Ansprechstellen der drei Handlungsfelder (ArbeitnehmerInnenschutz, Betriebliche Gesundheitsförderung und Betriebliches Eingliederungsmanagement).

Im Rahmen einer Standortbestimmung wird der individuelle Beratungsbedarfs Ihres Unternehmens durch gemeinsames Ausfüllen des digitalen "BGM-Check"-Fragebogens erhoben. Anschließend erfolgt ein Routing an konkrete weiterführende Beratungsmaßnahmen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 9. Dezember 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft