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Samstag, 01.07.2023

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Freitag, 07.07.2023

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Absetzbetrag

Die Absetzbeträge sind Beträge, die in voller Höhe direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Sie sind von Freibeträgen zu unterscheiden. Absetzbeträge werden von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bzw. von der pensionsauszahlenden Stelle abgezogen oder können selbst geltend gemacht werden.

Absetzbeträge, die automatisch berücksichtigt werden, sind:

  • Verkehrsabsetzbetrag
  • Pensionistenabsetzbetrag

Absetzbeträge, die beantragt werden müssen, sind:

  • Alleinverdienerabsetzbetrag
  • Alleinerzieherabsetzbetrag
  • Kinderabsetzbetrag (wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt)
  • Familienbonus Plus bzw. Kindermehrbetrag
  • Unterhaltsabsetzbetrag
  • Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
  • Mehrkindzuschlag
  • Pendlereuro
  • Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
  • Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag

Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 1. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion