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Kleines und großes Pendlerpauschale

Das kleine Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung mindestens 20 Kilometer von der Wohnung entfernt ist und denen die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist:

Entfernung

Betrag/Monat

bei mindestens 20 km bis 40 km

58 Euro

bei mehr als 40 km bis 60 km

113 Euro

bei mehr als 60 km

168 Euro

Das große Pendlerpauschale gilt für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz ohne Aufrundung mindestens zwei Kilometer von der Wohnung entfernt ist, denen aber die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich oder nicht zumutbar ist:

Entfernung

Betrag/Monat

bei mindestens zwei km bis 20 km

31 Euro

bei mehr als 20 km bis 40 km

123 Euro

bei mehr als 40 km bis 60 km

214 Euro

bei mehr als 60 km

306 Euro

Erhöhtes Pendlerpauschale von Mai 2022 bis Juni 2023

Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 sind, abhängig davon, an wie vielen Tagen im Monat die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte zurückgelegt wird, zusätzlich folgende Pauschbeträge zu berücksichtigen:

Wenn das kleine Pendlerpauschale zusteht:

Entfernung mehr als 10 Tage/Monat 8 bis 10 Tage/Monat 4 bis 7 Tage/Monat
bei mindestens 20 km bis 40 km 29 Euro/Monat 19,33 Euro/Monat 9,67 Euro/Monat
bei mehr als 40 km bis 60 km 56,50 Euro/Monat 37,67 Euro/Monat 18,83 Euro/Monat
bei mehr als 60 km 84 Euro/Monat 56 Euro/Monat 28 Euro/Monat

Wenn das große Pendlerpauschale zusteht:

Entfernung mehr als 10 Tage/Monat 8 bis 10 Tage/Monat 4 bis 7 Tage/Monat
bei mindestens 2 km bis 20 km 15,50 Euro/Monat 10,33 Euro/Monat 5,17 Euro/Monat
bei mehr als 20 km bis 40 km 61,50 Euro/Monat 41 Euro/Monat 20,50 Euro/Monat
bei mehr als 40 km bis 60 km 107 Euro/Monat 71,33 Euro/Monat 35,67 Euro/Monat
bei mehr als 60 km 153 Euro/Monat 102 Euro/Monat 51 Euro/Monat

Im Zeitraum Mai 2022 bis Juni 2023 steht zusätzlich ein Pendlereuro in Höhe von 0,50 Euro monatlich pro Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Auch der Pendlereuro ist wie das Pendlerpauschale entsprechend der Anzahl der Fahrten pro Monat anzupassen.

Letzte Aktualisierung: 13. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen