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Lebensgemeinschaft

Von einer Lebensgemeinschaft spricht man dann, wenn zwei Personen länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben.

Die häufigste Form einer Lebensgemeinschaft ist die Ehe. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der gesetzlich geregelt ist (Eherecht). Nicht eheliche Lebensgemeinschaften haben keine gesetzliche Grundlage, können ihre Form des Zusammenlebens jedoch durch Partnerschaftsverträge regeln.

Weiterführende Links

Nicht eheliche Lebensgemeinschaften

Letzte Aktualisierung: 9. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion