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Freitag, 07.07.2023

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Namensänderung: Arbeitgeber

Die meisten Arbeitsverträge (→ USP)  verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

Tipp

Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

Weiterführende Links

Krankenkasse (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger)

Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion