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Freitag, 07.07.2023

  •    •  Scheidung

Namensänderung: Zivildienstserviceagentur

Zivildiener sollten eine Namensänderung bei der Zivildienstserviceagentur bekannt geben. Es genügt ein formloses Schreiben (Brief, Fax oder E-Mail) unter Beifügung einer Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils.

Weitere Informationen zum Thema "Zivildienst" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

→ Zivildienstserviceagentur

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt