Aktuelle Termine

Backhendlgolfturnier

Samstag, 01.07.2023

“JOSH.“ – DAS SCHULSCHLUSSTURNIER

Freitag, 07.07.2023

  •    •  Titel und Auszeichnungen

Leben in der Gemeinde Inzersdorf im Kremstal

Hinweis

Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Arbeiten in Haus und Garten

Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

Regelungen bezüglich Kfz

Autowaschen

Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

Beispiel

Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

Auf öffentlichen Straßen

Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

Warmlaufenlassen des Motors

Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

Lärmbelästigung durch Mopeds

Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

Schneeräumung und Streupflicht

Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Hundehaltung

Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Maulkorb- bzw. Leinenzwang

Verordnung der Gemeinde:
In jenem Teil des Gemeindegebietes Inzersdorf im Kremstal, der im beiliegenden Plan (PDF, 258 KB) gelb gekennzeichnet ist ( 171/3, 1567/1, 1567/2, 1567/3, 1599/1, 1600, 1601/2, 1606/2, 1609/1, 1617, 1618/1, 1618/2, 1622, 1623, 1625, 1626, 1627, 1628, 1629, 1630, 1715/1, 1715/2, 1716/1, 1716/2, 1718/1, 1718/2, 1734, 1735, 1736, 1737, 1740, 1745, 1746, 1747, 1748, 1750, 1752, 1754, 1755, 1756, 1757/1, 1760, 1763, 1769, 1775, 1776, 1787, 1799/1, 1799/2, 1804, 1811, 1813, 1814, 1821/2, 1822, 1833, 1842, 1843, 1845, 1847/3, 1848/3, 1849/1, 1864, 1865/1, 1985, 1986, 1989/3, 1991/1, 1991/2, 1992, 1994, 1996/1, 1996/2, 1997/1, 2007, 2018/1, 2018/2, 2018/3, 2019/3, 2020/2, 2020/3, 2086/1, 2087, 2088, 2125/1, 2127, 2128, 2129, 2143, 1496/115, 1496/157, 1496/160, 1496/167, 1562/4, 1563/1, 1563/2, 1563/4, 1564/1, 1564/3, 1565/1, 1565/2, 1567/2, 1567/3, 1569/3, 1996/2, 1997/2, 2001/1, 2005/2, 2088, 2143, 1597/2, 1599/2, 2143/4, 1496/145, 1560, 1561, 1569/1, 1569/2, 1569/3, 1571, 1572/1, 1592, 1593/2, 1594, 1595, 1599/2, 1601/1, 1601/2, 1602, 1603/2, 1603/3, 1603/4, 1613/1, 1613/2, 1614/1, 1614/2, 1618/1, 1618/2, 1618/3, 1618/4, 1750, 2001/2, 2002, 2004, 2005/2, 2007, 2018/2, 2018/3, 2019/1, 2019/2, 2020/1, 2021/1, 2021/2, 2021/3, 2022/1, 2022/2, 2023, 2024, 2025, 2028/2, 2086/2, 2136/2, 2141, 2143) - alle KG Unterinzersdorf - sind Hunde an der Leine zu führen.

Ausgenommen sind Hunde während des Einsatzes für Zwecke, deren Verwirklichung die verhängte Maßnahme ihrer Natur nach ausschließt, wie für Zwecke der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, der Führung von Blinden, der Jagd und des Hilfs- und Rettungswesens.

Landesgesetzliche Bestimmung:
Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

Hundekot

Landesgesetzliche Bestimmung:
Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.

Müll

Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

Hinweis

Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

Abfallsammelzentrum der Gemeinde

Abfallwirtschaftszentrum Inzersdorf
Im Auwinkel 3
4565 Inzersdorf

Abfallarten (kostenlos): Sperrabfall, Kartonagen, Altpapier, Blech, Schrott, ARA-lizensiertes Verpackungsmaterial

Abfallarten (kostenpflichtig): Gewerbeabfall, Baurestmassen, Asbestzement, Bauschutt, Flachglas (farblos), Holz (behandelt), Holzfenster mit Glas, Holztüren mit Glas, Altreifen mit Felgen, Altreifen ohne Felgen, künstliche Mineralfaser

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 16:30 Uhr

Kontaktdaten der Gemeinde

Gemeindeamt Inzersdorf im Kremstal
Dorfplatz 2
4565 Inzersdorf im Kremstal

Telefon: +43 7582 815 18
Fax: +43 7582 815 18-20
E-Mail: gemeinde@inzersdorf.ooe.gv.at

Amtsstunden:

  • Montag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13 bis 16 Uhr
  • Dienstag, Mittwoch und Freitag
    • 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13 bis 18 Uhr

Homepage

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Die zuständige Gemeinde
  • oesterreich.gv.at-Redaktion