Aktuelle Termine
Samstag, 01.07.2023
Freitag, 07.07.2023
03127 41 355 | gde@deutschfeistritz.gv.at
Wer zeigt den Todesfall an und wann brauche ich eine Sterbeurkunde?
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Das Entzünden des Osterfeuers am Karsamstag (19. April 2025) ist im Zeitraum von 15:00 Uhr bis 03:00 Uhr früh am Ostersonntag zulässig.
Wir bitten um rechtzeitige Meldung von geplanten Osterfeuern telefonisch oder unter gde@deutschfeistritz.gv.at
bis Donnerstag, 17. April 2025 um 12:00 Uhr, um unsere Einsatzorganisationen entsprechend informieren zu können.