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Freitag, 07.07.2023

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Photovoltaik-Förderaktionen und weitere Umweltförderungen

Das neue Fördersystem für Photovoltaikanlagen

Nullsteuersatz

Um den Ausbau von Sonnenstrom in den nächsten Jahren weiter zu beschleunigen, gilt seit 1. Jänner 2024 für PV-Anlagen mit einer Leistung bis 35 kWp sowie dazugehörige Speicher der Nullsteuersatz. Das bedeutet, es sind keine weiteren Förderanträge mehr notwendig, die Umsatzsteuer wird beim Kauf nicht berechnet. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für die Jahre 2024 und 2025.

Die Umsatzsteuerbefreiung gilt für

  • den Kauf und die Installation von PV-Modulen mit einer Engpassleistung bis 35 kWp,
  • deren Zubehör sowie Speicher, sofern diese gemeinsam angeschafft wurden,

sofern die PV-Anlage auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden betrieben wird:

  • Gebäuden, die Wohnzwecken dienen,
  • Gebäuden, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden oder
  • Gebäuden, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.

Der Wegfall der Steuer gilt daher auch für Balkonkraftwerke mit einer gesamten Engpassleistung bis 35 kWp. Balkonkraftwerke sind Photovoltaikmodule, die auf dem Balkon montiert und meistens mit einer Steckdose verbunden werden.

Förderungen nach dem EAG

Für Anlagen, bei denen die Umsatzsteuerbefreiung nicht zur Anwendung kommt (z.B. Anlagen über 35 kWp oder Anlagen auf Betriebsgebäuden), kann weiterhin über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bei den nächsten Fördercalls der EAG-Abwicklungsstelle (OeMAG) ein Förderantrag gestellt werden.

Weiterführende Informationen

EAG-Investitionszuschuss Photovoltaik und Stromspeicher im Jahr 2024

Für Anlagen, bei denen die Umsatzsteuerbefreiung nicht zur Anwendung kommt, kann weiterhin über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) bei den nächsten Fördercalls ein Förderantrag gestellt werden. Mit dem EAG-Investitionszuschuss werden die Neuerrichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und die damit verbundene Neuerrichtung von Stromspeichern gefördert.

Der zweite Fördercall endete am 26. Juni 2024 um 23:59 Uhr.

Der dritte Fördercall startet am 7. Oktober 2024 um 17:00 Uhr und endet am 21. Oktober 2024 um 23:59 Uhr.

Für die geplante Neuerrichtung bzw. Erweiterung der Photovoltaikanlage mit Stromspeicher reichen Sie nur einen gemeinsamen Antrag ein. Sie erfassen die Eckdaten des geplanten Stromspeichers im Rahmen Ihres Förderprojekts bei den Anlagendaten zur Photovoltaikanlage. Seit dem Jahr 2024 gibt es keinen zusätzlichen Antrag für den Stromspeicher mehr.

Wenn Sie nur einen Stromspeicher anschaffen wollen ohne gleichzeitige Neuerrichtung oder Erweiterung Ihrer PV-Anlage, steht die Fördermöglichkeit beim Klima- und Energiefonds zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Weitere EAG-Investitionszuschüsse im Jahr 2024

Auf den Seiten der OeMAG finden Sie Informationen über die Fördercalls zu den weiteren Investitionszuschüssen nach dem EAG:

Tausch erneuerbarer Heizungssysteme im Ein-/Zweifamilienhaus und Reihenhaus

Gefördert wird der Tausch eines bestehenden, erneuerbaren, aber veralteten und ineffizienten Heizungssystems gegen ein neues klimafreundliches Heizungssystem, um eine deutliche Steigerung der Endenergieeffizienz zu erzielen.

Gefördert wird der Tausch von bestehenden Wärmepumpen oder Holzheizungen, sofern diese mindestens 15 Jahre alt sind.

In erster Linie wird beim Tausch einer Holzheizung der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme gefördert. Ist kein Anschluss an Nah-/Fernwärme möglich, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Beim Tausch einer Wärmepumpe kann nur eine neue Wärmepumpe gefördert werden.

Gefördert werden Leistungen, die ab 1. Juli 2024 erbracht wurden.

Neu

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) reagiert aufgrund der Hochwasserereignisse 2024 mit vereinfachten Förderungsbedingungen. Um die Betroffenen bei den außergewöhnlichen finanziellen Belastungen zu unterstützen, gelten in den aktuellen Förderungsprogrammen der Sanierungsoffensive und dem Energieeffizienzprogramm "Tausch erneuerbarer Heizungssysteme" für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser vereinfachte Förderungsbedingungen. Die Sonderaktion ist befristet für Registrierungen bis 31. Dezember 2024.

Weiterführende Informationen

Heizungsoptimierung im mehrgeschossigen Wohnbau

Im Rahmen des Energieeffizienzprogramms fördert das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) Heizungsoptimierung für mehrgeschossige Wohnbauten mit mindestens sechs Nutzungseinheiten.

Gefördert wird die Überprüfung und Optimierung der bestehenden Wärmeversorgung in Verbindung mit Investitionsmaßnahmen zur Umsetzung eines hydraulischen Abgleichs im mehrgeschoßigen Wohnbau. Förderungsfähig sind Leistungen, die ab 1. April 2023 erbracht wurden und sowohl Dienstleistungs- als auch Investitionskosten umfassen.

Die Einreichung erfolgt in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung. Die Einreichung ist seit 3. Mai 2023 möglich, solange Fördermittel zur Verfügung stehen. Nach erfolgter Registrierung muss die Antragstellung innerhalb von zwölf Monaten erfolgen.

Weiterführende Informationen

Förderaktion Heizungsoptimierung (→ KPC)

Umweltförderungen der Bundesländer

Die Bundesländer sind in Österreich u.a. für Förderungen von nachhaltigem Wohnbau, Sanierungen oder Solaranlagen zuständig. Kärnten, Salzburg und Wien fördern beispielsweise thermisch-energetische Wohnhaussanierungen. Oberösterreich fördert u.a. Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden. Photovoltaikanlagen zur umweltschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugung werden beispielsweise in Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und Wien mit Fördergeldern unterstützt.

Weiterführende Informationen

Linktipps zu den Umweltförderungen der einzelnen Bundesländer

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 3. Oktober 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion