Aktuelle Termine

Backhendlgolfturnier

Samstag, 01.07.2023

“JOSH.“ – DAS SCHULSCHLUSSTURNIER

Freitag, 07.07.2023

  •    •  Umzug

ORF-Beitrag

Allgemeine Informationen

Seit 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") von der OBS eingehoben.

Der ORF-Beitrag ersetzt die bisherige GIS-Gebühr.

Der ORF-Beitrag muss pro "Hauptwohnsitz" von einer dort gemeldeten volljährigen Privatperson bezahlt werden. Zahlungspflichtig sind auch einige Unternehmen. Der Beitrag ist unabhängig vom Empfang und von Empfangsgeräten.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz (Privatpersonen):
    Der ORF-Beitrag wird für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Privatperson den Hauptwohnsitz laut Zentralem Melderegister (ZMR) hat.
    Adressen ohne Hauptwohnsitz-Meldung ("Nebenwohnsitze") sind ab dem Jahr 2024 nicht beitragspflichtig.
  • Kommunalsteuerpflicht (Unternehmen):
    Es sind jene Unternehmen beitragspflichtig, die im Vorjahr kommunalsteuerpflichtig waren.

Zuständige Stelle

ORF-Beitrags Service GmbH (→ OBS)
(ehemalige GIS)

Für Fragen hat die OBS eine Servicehotline eingerichtet:
050 200 800 (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr)

Weitere Informationen zum → Kontakt mit der OBS finden sich auf deren Website.

Verfahrensablauf

Registrierung

Der neue ORF-Beitrag wird pro Hauptwohnsitz eingehoben – unabhängig vom Empfang und von Empfangsgeräten im Haushalt.

Wer bis Ende des Jahres 2023 GIS-Teilnehmerin/Teilnehmer war, wurde in das neue System übernommen und musste keine weitere Anmeldung vornehmen.

Wenn bis Ende des Jahres 2023 noch niemand an einem Hauptwohnsitz wegen der GIS-Gebühr angemeldet war, dann musste sich pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person bis Ende des Jahres 2023 bei der GIS registrieren. Diese Person ist seit 1. Jänner 2024 für die Zahlung des ORF-Beitrags verantwortlich.

Zahlungsweise

Der ORF-Beitrag kann mittels einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift), mit Erlagschein (SEPA-Zahlungsanweisung) per Post oder per Online-Banking bezahlt werden.

  • Bei Neuanmeldungen seit 1. Jänner 2024 muss mit Zahlschein (SEPA-Zahlungsanweisung) einmal jährlich gezahlt werden.
  • Bei Einrichtung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) kann der Betrag auf 2-mal oder 6-mal im Jahr aufgeteilt werden. 

Bekanntgabe von Änderungen

Änderungen (z.B. Hauptwohnsitz, Name) müssen der OBS als zuständige Stelle bekannt gegeben werden.

Kosten

Der ORF-Beitrag beträgt 15,30 Euro monatlich und österreichweit.

Dazu kommen noch in unterschiedlicher Höhe je nach Bundesland Landesabgaben. Einige Bundesländer heben eine solche Abgabe nicht ein.

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Antragsformulare (→ OBS)

Letzte Aktualisierung: 13. Dezember 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion