Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Aktuelle Termine

Backhendlgolfturnier

Samstag, 01.07.2023

“JOSH.“ – DAS SCHULSCHLUSSTURNIER

Freitag, 07.07.2023

  •    •  Umzug

Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

Allgemeine Informationen

Zusätzlich zur finanziellen Hilfe durch andere Kostenträger kann für bestimmte Ausgaben eine Förderung aus dem Unterstützungsfonds gewährt werden.

Voraussetzungen

Zuwendungen können Menschen mit Behinderungen erhalten, die ihren ständigen Aufenthalt in Österreich haben, sofern ein Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent glaubhaft gemacht wird.

Zusätzliche Voraussetzungen u.a. sind:

  • Die Ausgaben müssen aufgrund einer Behinderung entstehen und
  • es muss eine soziale Notlage bestehen.

Zuständige Stelle

Die Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS)

Rechtsgrundlagen

§§ 22 bis 32 Bundesbehindertengesetz (BBG)

Zum Formular

Unterstützungsfonds - Zuwendung für Menschen mit Behinderung

Letzte Aktualisierung: 6. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz