Aktuelle Termine

Backhendlgolfturnier

Samstag, 01.07.2023

“JOSH.“ – DAS SCHULSCHLUSSTURNIER

Freitag, 07.07.2023

  •    •  Umzug

Rasenmähzeiten in Tirol

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben L 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Tirol wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Längenfeld keine Vorgaben    

Landeck

keine Vorgaben

   

Lans 

Verordnung 

Betrieb von benzinbetriebenen Rasenmähern und Motorsägen im Ortsbereich

gilt nicht für:

Arbeiten mit landwirtschaftlichen Maschinen

verboten:

  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Lavant 

keine Vorgaben 

 

 

Leisach 

keine Vorgaben 

 

 

Leermoos 

keine Vorgaben 

 

 

Leutasch Verordnung Verbot von Bagger-, Schremm- und Schneidearbeiten oder vergleichbaren massiven Baustellenlärm (z.B. Betonlieferungen mit Pumpwagen)

verboten:

  • täglich (zu den Hauptsaisonzeiten 24. Dezember bis 15. März und 15. Mai bis 30. September)
    • vor 8 Uhr
    • nach 18 Uhr

Lienz 

Verordnung 

Rasenmähen 

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 6 bis 12 Uhr
    • 14 bis 21 Uhr 

 

Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion