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oesterreich.gv.at-Redaktion
Feuerwerkverbot
Das Abschießen bzw. verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist verboten.
Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F1, wenn sie der ÖNORM 15947 entsprechen gehören:
z.B.: Bengalfeuer, Bengalhölzer, Bengalfackeln, Knallbonbons, Knatterartikel, Blitztabletten, Fontänen, Partyknaller, Knallerbsen etc.
Zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 gehören:
z.B.: Knallkörper, Doppelschläge, Blitzknallkörper, Knallfrösche, Sprungräder, Feuertöpfe, Raketen etc.