Übungsfahrten – Beobachtungsfahrt, Perfektionsschulung und Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule
Nach mindestens 1.000 gefahrenen Kilometern erfolgt gemeinsam mit einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer und der Begleitperson eine Beobachtungsfahrt (eine Unterrichtseinheit).
Die Beobachtungsfahrt wird von der Fahrschule bestätigt.
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Den Abschluss der Schulungen bilden die Perfektionsschulung und die Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule:
- Perfektionsschulung (vier Unterrichtseinheiten)
davon eine Unterrichtseinheit "Autobahnfahrt" - Prüfungsvorbereitung (eine Unterrichtseinheit)
Die Schulungen werden von der Fahrschule bestätigt und sind Voraussetzung für die Anmeldung zur Fahrprüfung.
Letzte Aktualisierung: 7. April 2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie