Aktuelle Termine

Backhendlgolfturnier

Samstag, 01.07.2023

“JOSH.“ – DAS SCHULSCHLUSSTURNIER

Freitag, 07.07.2023

  •    •  Aufenthalt

Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung

Wenn Sie einen Termin zur Registrierung einer ID Austria bei einer Registrierungsbehörde vereinbart haben, bereiten Sie sich bitte mithilfe dieser Checkliste auf Ihren Termin vor:

  1. Lesen Sie vor dem Besuch der Registrierungsbehörde die Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten und beachten Sie dabei die jeweiligen allgemeinen (behördlichen) sowie die technischen Voraussetzungen.

    Die Vorbereitung Ihres Smartphones ist für die folgenden Registrierungsmöglichkeiten relevant:
    1. Umstieg von ID Austria (Basisfunktion) zur ID Austria
    2. ID Austria mit Online-Vorregistrierung
    3. ID Austria Registrierung mit App „Digitales Amt“
  2. Stellen Sie sicher, dass die Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) bzw. Gesichts-/Iriserkennung (z.B. Face ID) auf Ihrem Smartphone aktiviert ist.
    1. iPhone: Aktivieren Sie in den Einstellungen des Geräts „Touch ID“ bzw. „Face ID“.
    2. AndroidAktivieren Sie in den Einstellungen des Geräts Ihren Fingerabdruck. Folgen Sie dafür Online-Anleitungen des Geräteherstellers. Beispielsweise für das Google Pixel finden Sie hier Anleitungen zur Einrichtung von Fingerabdruck oder Gesichtserkennung.  

Achtung: Einige Android-Geräte bieten neben der Fingerabdruck-Funktion auch Gesichts- oder Iriserkennung an. Diese erfüllt jedoch oft nicht die Sicherheitsanforderungen der App „Digitales Amt“ und kann deshalb für die Registrierung der ID Austria nicht genutzt werden. Bitte aktivieren Sie daher die Fingerabdruck-Funktion auf Ihrem Gerät. 

Es gibt einzelne Android-Geräte, die die Sicherheitsanforderungen der App „Digitales Amt“ nicht erfüllen. Darunter fallen:

Außerdem können derzeit vereinzelt bei Xiaomi-Geräten Probleme auftreten. 
Wenn Ihr Gerät nicht unterstützt wird, können Sie alternativ einen FIDO-Sicherheitsschlüssel verwenden.

  1. Laden Sie die aktuellste Version der App Digitales Amt aus Ihrem jeweiligen App Store herunter.
  2. Falls Sie die App „A-Trust Signatur“ (ehemals „Handy-Signatur“) auf demselben Gerät nutzen, kann es hilfreich sein, diese zu löschen, um Konflikten mit der App „Digitales Amt“ vorzubeugen. 
  3. Kommen Sie zu Ihrem vereinbarten Termin bei der Registrierungsbehörde.
    Bitte bringen Sie zum Termin mit:
    • einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis bei Österreicherinnen/Österreichern)
    • ein aktuelles Passfoto (nicht älter als sechs Monate) – nur dann erforderlich, wenn Sie keinen österreichischen Reisepass oder Personalausweis (nicht länger als sechs Jahre abgelaufen) besitzen und auch kein Lichtbild für Ihre e-card bei einer Erfassungsstelle beigebracht haben
    • Ihr Smartphone, das Sie, wie oben beschrieben, vorbereitet haben
  4. Im Termin führt die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter den behördlichen Teil der Registrierung mit Ihnen durch.

Wenn weitere Schritte erforderlich sind, erhalten Sie einen ID Austria-Ausdruck. Dieser beinhaltet alle Informationen, die Sie benötigen, um die Registrierung zuhause abzuschließen. Bitte bewahren Sie den Ausdruck gut auf und schließen Sie damit innerhalb von 3 Monaten die Registrierung ab.

Hinweis

Wenn Sie bereits eine Handy-Signatur besitzen, die von einer Behörde registriert wurde (z.B. via FinanzOnline oder von einem Magistrat/einer Bezirkshauptmannschaft), können Sie auch den Online-Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria durchführen. In diesem Fall ist der Besuch bei der Behörde nicht notwendig.

Sie nutzen kein Smartphone?

Anstelle eines Smartphones können Sie auch einen FIDO-Sicherheitsschlüssel verwenden. Dies ist ein Gerät, das mit einem Computer verbunden werden kann, ähnlich wie ein USB-Stick. 

Mehr Information:

Bei Problemen kontaktieren Sie bitte die Serviceline Digitales Amt unter +43 50 233770 (Montag bis Freitag, 8:00-16:00 Uhr).

Letzte Aktualisierung: 14. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt