Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Aktuelle Termine

Backhendlgolfturnier

Samstag, 01.07.2023

“JOSH.“ – DAS SCHULSCHLUSSTURNIER

Freitag, 07.07.2023

  •    •  Scheidung

Kostenpflichtige Serviceleistungen

Gutachten

Das Österreichische Patentamt erstellt Gutachten darüber, ob eine bestimmte technische Entwicklung eine patentierbare Erfindung gegenüber dem Stand der Technik darstellt. Durch diese Gutachten wird der Antragstellerin/dem Antragsteller die Möglichkeit geboten, außerhalb des Patenterteilungsverfahrens schöpferische Leistungen technischer Natur auf Patentfähigkeit prüfen zu lassen.

Die Gutachten werden von den zuständigen Prüferinnen/den zuständigen Prüfern des Patentamtes erstellt. Sie sind vollkommen unabhängig vom Patenterteilungsverfahren.

Arten des Gutachtens

  • Gutachten ohne Recherche
    Hierbei muss die Antragstellerin/der Antragsteller den Stand der Technik bekannt geben. Das Gutachten für die patentierbare Erfindung bezieht sich dann darauf.
  • Gutachten mit Recherche
    Hier wird auch der Stand der Technik, auf den sich das Gutachten zu beziehen hat, vom Österreichischen Patentamt ermittelt.

Erforderliche Unterlagen

Achtung

Alle Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung vorzulegen!

Gebühren

  • Gutachten Papierantrag ohne Recherche: 258 Euro
  • Gutachten Papierantrag mit Recherche: 363 Euro

Eine Übersicht über alle Gebühren mit Gültigkeit seit dem 1. November 2014 findet sich auf den Seiten des Österreichischen Patentamtes.

Recherche

Das Ergebnis einer Recherche ist eine Auflistung der gefundenen Dokumente mit einer kurzen Gegenüberstellung der Dokumenteninhalte.

Wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Antragsgegenstand Ansprüche vorgelegt hat, wird auch eine grobe Bewertung der Relevanz der Dokumente zu den einzelnen Ansprüchen abgegeben.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 17. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Österrreichisches Patentamt